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Procedere bei Supervision, Coaching, Beratung und Psychotherapie:

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Bei einem unverbindlichen Erstgespräch stellen wir fest, ob wir uns eine gemeinsame Arbeit an Ihrem Anliegen vorstellen können. Dies ist natürlich in erster Linie eine Frage der "persönlichen Chemie". Wir werden besprechen, was die Ziele unserer Arbeit sein sollen und welche Methoden Ihnen als Person und Ihrem Anliegen entsprechen. Auch über Rhythmus und Dauer der einzelnen Sitzungen, sowie die ungefähre voraussichtliche Dauer unserer Arbeit werden wir uns unterhalten. Erst nach diesem Vorgespräch treffen wir eine Vereinbarung über unsere Zusammenarbeit.

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Was passiert mit den Gesprächsinhalten?

Sämtliche Gespräche und deren darin besprochenen Inhalte sind selbstverständlich vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht, es sei denn, Sie entbinden mich schriftlich von dieser.

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Wer übernimmt die Kosten?

Ich führe eine Privatpraxis, das heißt, die Kosten übernehmen Sie selbst.

Die Rechnungen können in der Regel in Ihrer Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastung" geltend gemacht werden.

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Und wer übernimmt die Kosten, wenn Sie eine Therapie bei mir machen möchten?

Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in aller Regel nicht möglich. Bei Privatversicherten oder gesetzlich Versicherten mit Zusatzversicherung ist eine Kostenübernahme bzw. Teilerstattung für Heilpraktikerleistungen eventuell möglich. Die Abrechnung erfolgt dann gesondert nach GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker). Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn zwecks Kostenübernahme.

Eine Teilerstattung oder Nichterstattung beeinflussen die vereinbarte Kostenforderung nicht.

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Selbstzahler haben einige Vorteile: 

Krankenkassen und Versicherungen bekommen von mir keinerlei Informationen Ihres Anliegens. (Falls Sie sich einmal um eine Arbeit in einer bestimmten Branche bewerben möchten, sich für die Zugehörigkeit zu besonderen Berufsgruppen interessieren oder sich den Zutritt zu speziellen Versicherungen offenhalten möchten, kann es sehr hilfreich sein, wenn kein offizieller Eintrag über eine psychotherapeutische Behandlung oder eine psychiatrische Diagnose vorliegt).

Es gibt kein Antrags- und Genehmigungsverfahren mit der Krankenkasse.

Ausschließlich Sie entscheiden über Dauer und Anzahl der Therapiesitzungen.

Wie bereits schon erwähnt, können die Rechnungen in der Regel in Ihrer Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastung" geltend gemacht werden.

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Was ist, wenn Sie mal einen Termin nicht einhalten können?

Es kann immer mal vorkommen, dass Sie einen Termin nicht einhalten können. Bitte teilen Sie mir dies bis spätestens 24 Stunden vor unserem Termin mit. Nach diesem Zeitraum behalte ich mir das Recht vor, das Honorar teilweise oder in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

 

Mit wem arbeite ich zusammen?

Ich arbeite mit Beratungsstellen, sozialpsychatrischen Diensten, Kliniken, Ärzten, Heilpraktikern und Physiotherapeuten zusammen.

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